Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Ein modernes Versorgungswerk ist heute mehr als Pflicht: Es ist ein entscheidender Faktor für Mitarbeiterbindung und Employer Branding.
Win-Win für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bietet einen der effizientesten Wege zum Vermögensaufbau, da Beiträge direkt aus dem Bruttogehalt fließen (Entgeltumwandlung), bevor Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden. Für Arbeitgeber bedeutet dies gesenkte Lohnnebenkosten und ein starkes Argument im Wettbewerb um Fachkräfte.
Wir strukturieren für Ihr Unternehmen ein rechtssicheres, einfaches und digitales Versorgungswerk, das Ihre Haftung minimiert und die Wertschätzung für Ihre Belegschaft maximiert.
Unsere Beratungsfelder
- Einrichtung neuer Versorgungswerke (gruppenweit oder individuell)
- Sanierung und Digitalisierung bestehender bAV-Lösungen
- Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung (GGF-Versorgung)
- Haftungsminimierung durch Prüfung arbeitsrechtlicher Zusagearten
Häufige Fragen & Expertise
Ist der Arbeitgeberzuschuss Pflicht
Ja. Seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) muss der Arbeitgeber bei Entgeltumwandlung in Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds 15% Zuschuss leisten, soweit er Sozialversicherungsbeiträge einspart. Wir empfehlen strategisch oft höhere Zuschüsse zur Mitarbeiterbindung.
Was passiert bei Ausscheiden eines Mitarbeiters
Der Vertrag kann in der Regel privat fortgeführt oder zum neuen Arbeitgeber "mitgenommen" werden (Portabilität). Unverfallbare Ansprüche bleiben dem Mitarbeiter stets erhalten.
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Lassen Sie uns Ihr betriebliches Versorgungswerk prüfen oder neu aufsetzen. Effizient und rechtssicher.
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